Mit einem dringlichen Gesetzesentwurf gibt der schwarz-rote Senat vor, die kritische Infrastruktur schützen zu wollen. Dabei gibt es bereits heute die notwendigen rechtlichen Mittel um sicherheitsrelevante Informationen zu schwärzen oder geheim zu halten. Doch mit der Änderung des Datenschutzgesetzes und des Informationsfreiheitsgesetzes will der Senat still und heimlich sich seiner Transparenzpflichten entledigen, was ich in meiner Rede bei der Gesetzeseinbringung offengelegt habe. Die Informationsfreiheit wird fast vollständig ausgehebelt. Zudem wird die Videoüberwachung an Schwimmbädern in das Gesetz geschummelt, welche in den letzten Jahren aus Aktionismus der Innenverwaltung an den Schwimmbädern installiert worden ist – wie sich nun zeigt anscheinend rechtswidrig.
Plenarprotokoll 19/81
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es stimmt, dringlich ist der Schutz kritischer Infrastruktur, den der Senat in den letzten Jahren schlicht verschlafen hat.
Ein wiederkehrendes Muster sehen wir hier, dass wenn der Senat dann endlich mal ins Handeln kommt, alles mit Dringlichkeit durch das Parlament gepeitscht wird. Schlimm genug, aber perfide ist es dann, wenn man mit der Dringlichkeit zusätzlich noch sachfremde Vorhaben einfach mal schnell ins Gesetz unterjubelt. Ich frage mich schon nach den Reden bisher, ob wir alle die gleiche Vorlage gelesen haben, beziehungsweise ob Sie sie tatsächlich gelesen haben.
Denn schon bei der Gesetzeslücke, die Sie hier angeblich lösen wollen, die dringlich existiert, stellt sich die Frage.
Erster Akt: Unmittelbar nach dem Anschlag auf die Stromversorgung behaupten Sie, dass man das Datenschutzgesetz ändern müsse, um die kritische Infrastruktur überwachen zu können.
Zweiter Akt: Eine Woche später verkünden die Senatorinnen Giffey und Spranger, dass man umgehend handle, weil die Rechtsauffassung doch schon jetzt den Schutz kritischer Infrastruktur zulässt.
Dritter Akt: Heute kommen Sie dann mit einem dringlichen Gesetzentwurf, da Sie ja die kritische Infrastruktur wegen des Datenschutzes nicht schützen können. Ja, was denn nun? Da wechselt die Rechtsauffassung schneller hin und her, als man „Pingpong“ sagen kann.
Ich hoffe wirklich ernsthaft, dass Sie bei allem Hin und Her nicht aus dem Blick verlieren, dass Videokameras alleine die kritische Infrastruktur nicht schützen können, erst recht nicht bei gezielten Angriffen. Die letzten Monate haben uns hier eindrücklich gezeigt, dass Sicherheit nicht durch Aktionismus entsteht.
Egal ob Stromausfall,Glatteis oder Görli-Zaun – sicher ist bei Schwarz-Rot nur das Chaos. Und eine Stadt im Chaos ist beileibe keine sichere Stadt.
Zudem wollen Sie die Informationsfreiheit einschränken und schimpfen auch da mal wieder auf den Datenschutz. Dass Ihnen die Datenschutzbeauftragte aufgeschrieben hat, dass Sie für den Schutz sicherheitsrelevanter Information nicht einmal das Gesetz ändern müssen, fällt dann schnell mal unter den Teppich.
Warum also ändert die Koalition hier das Gesetz? – Vielleicht, weil ihr die Informationsfreiheit ohnehin ein Dorn im Auge ist. Sie wollen zukünftig Informationen vorenthalten, wenn der Senat möglicherweise verklagt wird.
Warum? Intransparenz, um das eigene, möglicherweise rechtswidrige Verhalten zu vertuschen? Das wäre immerhin konstant. Einige von uns kennen dieses Verhalten ja bereits von Akteneinsichten.
Zum krönenden Abschluss schummelt dann der Senat noch die Videoüberwachung an Schwimmbädern ins Gesetz. Ich wusste zumindest nicht, dass Schwimmbäder Teil der kritischen Infrastruktur sind, aber spannend ist es allemal.
Denn diese Rechtsgrundlage ist ein Eingeständnis, dass Sie auch damals aus Aktionismus die Videoüberwachung an Schwimmbädern rechtswidrig installiert haben. Das ist zumindest der einzig logische Schluss. Denn erfolgreich war diese Videoüberwachung ohnehin nicht.
Im ganzen letzten Jahr wurde von der Polizei in keinem einzigen Fall das Videomaterial für Ermittlungsverfahren angefordert.
Na ja, die Polizei hat schon bewiesen, was der Senat nicht erkennen will: Die Videoüberwachung an den Schwimmbädern ist schlicht nutzlos. Und genauso wenig braucht es dafür nutzlose Gesetzesänderungen, Frau Spranger!
Dieser Senat schützt nicht Berlin, er schützt im Zweifel nur sich selbst. Wenn dieser Gesetzentwurf eines zeigt, ist es, dass man dieser Koalition die Sicherheit in dieser Stadt lieber nicht anvertrauen sollte. – Vielen Dank!
