Bericht des Bürger- und Polizeibeauftragten

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der 9. Juni 2022 war ein guter Tag: Gemeinsam
haben wir vor einem Jahr an dieser Stelle Herrn Dr. Alexander Oerke zum ersten unabhängigen Bürger- und
Polizeibeauftragten des Landes Berlin gewählt. Na ja, fast gemeinsam. Eine Fraktion hat ihn nicht gewählt, und
die Farbe dieser Fraktion war nicht blau oder braun, die war schwarz. Die CDU hat geschlossen mit Nein gestimmt. – Ich kann nur hoffen, liebe CDU, dass Sie diese Entscheidung heute bereuen.

Zumindest wenn man einen Blick in den vorliegenden ersten Bericht wirft, sollten Sie merken, dass Ihre Entscheidung damals eine Fehlentscheidung war. Bereits seitdem ersten Gesetzgebungsverfahren waren Sie ganz vorne mit dabei in der üblichen Dauerschleife der ewig Gestrigen.
Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich Herrn Dregger.
Der ist jetzt neu im Parlament, war damals aber noch Fraktionsvorsitzender und sprach auch damals schon von einer Paralleljustiz. Er sprach davon, dass der Beauftragte – ich zitiere – die Arbeit der Berliner Polizei behindern wird, bürokratisieren und die Polizei einem Generalverdacht aussetzen wird. – Geben Sie an dieser Stelle doch bitte einfach zu: Das war substanzlose Stimmungsmache.
Ich möchte an dieser Stelle aber nicht länger über ein Polizei- und Rechtsstaatsverständnis aus dem letzten Jahrhundert sprechen, denn viel wichtiger ist nicht nur, dass wir endlich einen handlungsfähigen Beauftragten haben, sondern dass wir mit Blick in den Bericht aus den ersten acht Monaten viel lernen können, wenn wir denn lernen wollen, liebe Kolleginnen. Der Bericht gibt einen ersten Überblick über unterschiedlichste Fälle, in denen Bürger*innen mit ihren Beschwerden nicht alleingelassen werden. Da können Sie natürlich davon reden, das seien alles Einzelfälle. Genau genommen sind sie es auch, doch
damit ist die Sache eben nicht abgehakt. Jedem einzelnen Fall wird nachgegangen. Jeder Fall verdient es, ernst genommen zu werden, schließlich verdient jede Bürgerin und jeder Bürger es, ernst genommen zu werden. Und da unterscheiden wir uns, liebe CDU. Uns ist es eben nicht egal, dass all diese Einzelfälle in der Versenkung verschwinden, sondern wichtig, dass sie angehört, unabhängig überprüft und beurteilt werden. Das ist gelebte Rechtsstaatlichkeit!

Nicht immer ist der Rechtsweg, den Sie angesprochen haben, auch der beste Weg, Herr Dregger, Konflikte zu
klären. Nicht immer ist der Rechtsweg für Betroffene überhaupt eine Option – rechtliches Know-how, Zeit zu klagen, ganz allein auf sich gestellt zu sein. Da sollten wir nicht wegschauen. Der Job des unabhängigen Bürger- und Polizeibeauftragten ist der eines neutralen Vermittlers, ein Vermittler zwischen Betroffenen, Polizei und Behörden. Manchmal hilft es eben, miteinander zu reden, statt sich Schreiben auf Verwaltungsdeutsch hin- und herzuschicken.

Diese Erkenntnis sollte nicht weltbewegend sein, und sie ist auch nicht polizeifeindlich. Ein Schlichtungsgespräch, eine Entschuldigung ist manchmal alles, was es braucht. Eine ernst gemeinte Entschuldigung ist manchmal mehr als Recht: Sie bedeutet Gerechtigkeit. Ich habe nie verstanden, woher der große Widerstand im Grundsatz gegen Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen rührt. Das gilt in der Politik genauso wie bei jedem einzelnen Verwaltungsakt, genauso wie bei jeder einzelnen polizeilichen Maßnahme. Schon im ersten Semester des Verwaltungsrechts habe ich gelernt: kein Handeln ohne Gesetz, kein Handeln gegen das Gesetz. – Woher stammt also die Angst, sich zu erklären? Mit dem unabhängigen Bürger- und Polizei- beauftragten schaffen wir mehr Transparenz. Transparenz schafft Verständnis; Verständnis schafft Vertrauen; und Vertrauen in staatliches Handeln, in die Arbeit der Polizei, ist doch unser gemeinsames Anliegen. Lassen Sie uns
mit dem Beauftragten gemeinsam daran arbeiten, Schritt für Schritt, Fall für Fall!
Es ist übrigens unbestritten, dass in dieser Stadt Tag für Tag die Beschäftigten des Landes, in den Senatsverwaltungen, in den Bezirken, bei Polizei und Feuerwehr vollen Einsatz zeigen. Sie sind es, die letztendlich auch unsere Entscheidungen, die wir hier im Parlament treffen, in Berlin Realität werden lassen. Dafür gebührt ihnen auch unser aller Dank.
Transparenz bedeutet an dieser Stelle jedoch auch, wenn Fehlverhalten vorkommt, dass es erkannt, benannt und reflektiert wird. Wer nicht aus Fehlern lernt, verspielt Vertrauen. Umso wichtiger ist, dass wir genau hinschauen.
Wie kann es also beispielsweise passieren, dass es einen Polizeieinsatz in einer Wohnung gibt, bei dem die dort wohnende Familie von einem unbekannten Dritten auch noch beklaut wird, und die Polizei hat im Nachhinein nicht mal eine Ahnung, dass ein Polizeieinsatz stattfand? Wie kann es sein, dass zwei Männer davon berichten, dass zivil gekleidete Polizisten Waffen gezogen hätten, ohne sich vorher als Polizisten erkennen zu geben? Ist es nicht verständlich, dass so eine Aktion mehr Angst als
Vertrauen schafft?
Dieser Fall, den ich gerade angesprochen habe – das steht im Bericht – zeigt ein weiteres Problem auf. Herr Oerke
hat darauf hingewiesen. In diesem Fall hat ihm die Polizei Einsicht in sämtliche Ermittlungsakten verwehrt.
Zwar haben wir als Gesetzgeber dem Beauftragten weitgehende Akteneinsichts- und Betretungsrechte verliehen,
schließlich ist dieses Recht essenziell, um einen Fall überhaupt vollumfänglich erfassen, überprüfen und beurteilen zu können, doch dieses Recht greift nicht immer. Um das mal plakativ zu machen: Ein Betroffener von Polizeigewalt zeigt ein polizeiliches Fehlverhalten an. Die Polizei stellt Gegenanzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Nichts geht mehr. Die Akten
bleiben zu.
Wir sehen in diesem Bericht natürlich auch, dass es Fälle gab, bei denen die Schlichtung und die Vermittlung gelungen ist, also Fälle, bei denen am Schluss Behörde und Betroffener mit einem guten Gefühl das Gespräch verlassen konnten. Der Ausschluss des Beauftragten in Fällen laufender Ermittlungen, kein Zugriff auf Bodycamaufnahmen oder aktuelle Ermittlungsstände der Staatsanwaltschaft machen die Arbeit in diesen Fällen allerdings schlicht unmöglich. Daher begrüße ich ausdrücklich die
Forderung des Beauftragten, eine Gesetzesänderung in der Strafprozessordnung auf Bundesebene vorzunehmen.
Dort wird ebenfalls an einem Gesetz für einen unabhängigen Polizeibeauftragten gearbeitet. Und wenn schon die
CDU nicht mitmacht: Gut, dass wir sie auf Bundesebene nicht brauchen, nicht war, liebe SPD?
Genauso unterstützen wir als Grüne die Forderungen nach einem geregelten Zeugnisverweigerungsrechts. Es
wäre absurd, wenn sich Betroffene im Vertrauen an den Beauftragten wenden und der Vorgang dann jedoch ohne
das Einverständnis doch auf dem Tisch von Polizei oder Staatsanwaltschaft landet. Ich erwartet bis zur gesetzlichen Klarheit auch entsprechende Rücksichtnahme durch Polizei und Staatsanwaltschaften, nicht den vorgesehenen
Gesetzeszweck zu umgehen.
Abschließend möchte ich Ihnen einen nicht unwesentlichen Teil des Berichts nicht vorenthalten. Denn gerade in
Eingaben von Polizistinnen und Polizisten lesen wir immer wieder: lückenhafte Aktenführung, überlange Bearbeitungsdauer, verzögerte beziehungsweise unterlassene Vorgangsbearbeitung gerade beim Dienstunfallrecht. –
Wenn Polizistinnen mit Verletzung aus dem Einsatz kommen, gab es ein Beispiel, das für sich spricht. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin.
“Trotz Anerkennung eines Dienstunfalls habe die Polizei ihm die erforderliche Therapie verwehrt
und entstandene Arztkosten nicht erstattet. Stattdessen sei ein Verfahren zur Feststellung der
Dienstunfähigkeit gegen ihn eingeleitet worden. Ferner seien von ihm eingesandte Unterlagen teilweise nicht zu den Akten gelangt. Anträge und Widersprüche seien über viele Monate nicht bearbeitet worden.” Zitat Ende.

Ein Polizist, der nach einem schweren Dienstunfall so etwas erlebt, hat einen anderen Umgang
verdient.
Wie hätten wir also über einen solchen Fall erfahren? Wahrscheinlich nie, wenn uns der Beauftragte dies nicht
schwarz auf weiß auf den Tisch gelegt hätte, denn der Beauftragte ist genauso Anlaufstelle für Polizistinnen und
Polizisten. Er ist nicht der Feind der Polizei, er ist genauso für sie da.
Sehr geehrter Herr Dr. Oerke! Abschließend möchte ich mich im Namen meiner Fraktion bei Ihnen bedanken. Es war – typisch Berlin! – ein etwas holpriger Start. Es hat gedauert, bis Sie in der Lage waren, Personal einzustellen, da wir Ihnen zunächst den Behördenstatus ermöglichen mussten. Sie haben die schwierige Aufgabe, aus dem Nichts die Stelle des unabhängigen Beauftragten mit Leben zu füllen. Sie haben es selbst gesagt: Da liegen noch einige Aufgaben auf ihrem Weg.
Auch die kritische Berliner Zivilgesellschaft hat hohe Erwartungen an Sie. Vertrauen aufzubauen geschieht
nicht von heute auf morgen. Das ist eine Daueraufgabe. Nicht in jedem Fall werden Sie sich Freunde machen, sei
es bei der Polizei oder enttäuschten Betroffenen. Auch das gehört zum Job. Daher danke ich Ihnen an dieser
Stelle persönlich für die stets konstruktive Zusammenarbeit und nicht zuletzt für Ihr Engagement, das Vertrauen
in unsere staatlichen Institutionen zu stärken. – Vielen Dank!