Seit spätestens 2022 fährt der Berliner Rettungsdienst am Limit. Teilweise ist kein einziges Fahrzeug mehr in Berlin verfügbar. Schwarz-Rot feiert nun ein Rettungsdienstgesetz, das höchstens ein Papiertiger wird und den Rettungsdienst nicht retten wird. In meiner Rede erkläre ich, was ich in einer Zwölf-Stunden-Schicht hautnah erlebt habe: ein System am Anschlag. Ich zeige auf, warum gute Ansätze im Gesetz ins Leere laufen und die Probleme nicht kleiner, sondern größer werden. Berlin kann sich eine Koalition des Stillstands nicht mehr leisten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Erst letzten Mittwoch bin ich wieder auf einem Rettungswagen mitgefahren, eine Zwölf-Stunden-Schicht mit den Rettungskräften des ASB der Wache Rummelsburg. Zwölf Stunden, zehn Einsätze, es war alles dabei, von der Bagatelle bis in die Rettungsstelle.
Es waren zwölf Stunden, die mir einmal mehr vor Augen geführt haben: Im Parlament diskutieren wir über Gesetze. Die Debatten sind sicher auch mal emotional, aber es geht selten um Leben und Tod.
Für die Rettungskräfte in unserer Stadt geht es hingegen jeden Tag, 24/7, 365 Tage im Jahr in jedem Einsatz um Leben und Tod.
Die Einsatzkräfte der Berliner Feuerwehr, der Hilfsorganisationen und auch der Bundeswehr machen einen herausragenden Job in einem System, das am Anschlag fährt. Und gerade weil sie diesen Job für alle Berlinerinnen und Berliner machen, weil sie jeden Tag bis zur Erschöpfung fahren, haben sie es verdient, dass auch wir hier im Parlament alles dafür geben, dass sie diesen Job bestmöglich machen können.
Sie haben ein Rettungsdienstgesetz verdient, das ihnen einen klaren rechtlichen Rahmen gibt, das sie mit den täglichen Entscheidungen nicht im Regen stehen lässt und das ihnen ermöglicht, immer dann zu helfen, wenn Hilfe gebraucht wird.
Angesichts der dramatischen Lage im Berliner Rettungsdienst liegt die Messlatte hoch. Doch dieses Gesetz hat diese Messlatte verfehlt. Ich will Ihnen dabei gar keine böse Absicht unterstellen oder auch nicht, dass Sie es nicht versucht hätten. Sie sind gesprungen, nur leider war der Sprung viel zu kurz.
Grundsätzlich stehen in diesem Gesetz viele richtige Ansätze: die Bedarfsplanung, der vorbeugende Rettungsdienst, die Experimentierklausel, NotSan-Erkunder, der Datenaustausch mit den Krankenhäusern, eine Krankentransportleitstelle.
All das könnte dazu beitragen, den Rettungsdienst zu entlasten. Aber alle, die sich mit dem Rettungsdienst auskennen, wissen: Was auf dem Papier steht, fährt lange noch nicht auf der
Straße.
Auch mit diesem Gesetz bleibt die große Entlastung aus. Dieses Gesetz ist vor allem ein Papiertiger, der den Rettungsdienst nicht retten wird. Nehmen wir die Bedarfsplanung, also eine Planung, wie viele Rettungswagen, wie viel Personal, wie viele Ressourcen der Rettungsdienst braucht. Doch was bringt einem eine unabhängige Planung, wenn die Innenverwaltung am Ende nach Gutdünken das Ergebnis schönschreiben kann?
Frei nach dem Motto: Wenn ich das Problem nicht sehen will, dann gibt es das Problem auch nicht. Aber Probleme gibt es wirklich zur Genüge.
Noch ein Beispiel: Sie schreiben den vorbeugenden Rettungsdienst ins Gesetz, die Stärkung der Selbsthilfefähigkeit, den Umgang mit Frequent Usern, die Bewältigung psychosozialer Notfälle. Das sind zentrale Aufgaben. Aber die Haushaltsmittel haben Sie einfach aus dem Haushalt rausgestrichen. So wird das definitiv nichts.
Ich begrüße auch ausdrücklich, dass jetzt für psychosoziale Notfälle ein zweimonatiges Pilotprojekt mit einem Fahrzeug kommt. Aber mit einem Fahrzeug kommen Sie nicht weit. Konsequent wären echte Kriseninterventionsteams, und zwar in der ganzen Stadt. Das Konzept liegt auf dem Tisch. Die Dringlichkeit ist gegeben. Was fehlt, ist der politische Wille, liebe Koalition.
Auch die NotSan-Erkundung, andernorts auch Gemeindenotfallsanitäter genannt: Super Sache! In der Hochphase der Coronapandemie haben auch wir in Berlin damit gute Erfahrungen gemacht. Statt eines Rettungswagens wird nur eine qualifizierte Person geschickt, um die Lage vor Ort einzuschätzen, und nur bei Bedarf wird das Großaufgebot nachalarmiert. So kann man zweifelsfrei Ressourcen sparen.
Doch Ihr Gesetz killt den NotSan-Erkunder schon, bevor dieser überhaupt in den Einsatz kommt. Schließlich ist der Einsatz nur dann zulässig, wenn der Rettungsdienst gerade einmal Luft hat. Doch die Luft ist dünn, und so läuft eine gut gemeinte Regelung ins Leere. Nicht zuletzt führen wir im Innenausschuss hilfreiche Anhörungen durch und entdecken grundsätzliche rechtliche Probleme, und was macht diese Koalition? – Sie ignoriert diese konsequent.
Wir sprechen, ja, oft über Bagatellen, über Fälle für den Hausarzt, den Sozialpsychiatrischen Dienst, die Sozialberatung – keine Fälle für den Rettungsdienst, keine Frage.
Aber anstatt einer Vermittlungsregelung in die passende Hilfeleistung schreiben Sie statt einer Verweisung eine Abweisung in das Gesetz. Anstatt Patientinnen und Patienten den Weg durch den Dschungel des deutschen Gesundheitssystems aufzuzeigen, sollen Menschen in Not alleingelassen werden.
Das ist nicht nur unverantwortlich gegenüber Hilfesuchenden, sondern auch gegenüber den Rettungskräften. Denn wenn dabei etwas schiefgeht, dann haftet nicht Frau Senatorin Spranger. Dann haftet im Zweifel der Notfallsanitäter vor Ort.
Wir haben Ihnen in den Gesetzesberatungen konkrete Vorschläge gemacht: 37 Seiten Änderungsanträge. Auch kleine Änderungen hätten große Wirkung. Die gesetzliche Definition der Notfallkategorien hätte die Unterscheidung zwischen eilbedürftigen und nicht eilbedürftigen Einsätzen rechtssicher für Einsatzkräfte geregelt. Die Eintragung eines Notfallkontakts unabhängig vom Verwandtschaftsgrad hätte Sie nichts gekostet, aber es hätte für viele Menschen im Notfall einen echten Unterschied gemacht. Selbst angesichts der Blackouts der vergangenen Monate haben Sie unseren Vorschlag für ein gesetzliches Notfallregister im Innenausschuss abgelehnt.
Dabei sind sich doch politisch alle einig, dass es ein solches braucht, um Unterstützungsbedarfe von pflege- und hilfsbedürftigen Personen vor einer Krise zu erfassen, damit man in der Krise schnell helfen kann.
Es sind sich alle einig, doch Sie haben das weggewischt, und zwar mit der einfachen Begründung: Das gehört nicht in das Rettungsdienstgesetz, das gehört in das Katastrophenschutzgesetz.
Na dann! Wo bleibt denn Ihr Vorschlag, Herr Matz? Wie oft muss der Strom in dieser Stadt denn noch ausfallen, bis der Wegner-Senat endlich handelt?
Ich sage es Ihnen ganz ehrlich: Diese Koalition des Stillstands kann sich Berlin einfach nicht mehr leisten!
Wir haben wirklich lange auf eine Rettungsdienstreform gewartet. Der große Wurf ist ausgeblieben. Aus einer groß angekündigten Reform ist ein Reförmchen geworden. Gleichzeitig werden die Probleme in den nächsten Jahren nicht kleiner, sondern größer. Ein System am Limit trifft auf eine alternde Gesellschaft, auf eine fortschreitende Pensionierungswelle und einen chronischen Mangel an Notfallsanitäterinnen und -sanitätern. Das lässt sich natürlich nicht wegzaubern, aber, liebe Koalition, es lässt sich auch nicht wegignorieren!
2022 war das Jahr des Ausnahmezustands. Spätestens seitdem fährt der Rettungsdienst am Limit. Ich gebe ehrlich zu, dass ich als Innenpolitiker mich davor kaum mit dem Rettungsdienst beschäftigt hatte. Innenpolitik ist Polizei, Feuerwehr, Verfassungsschutz, und selbst die Feuerwehr trägt den Rettungsdienst nicht einmal im Namen, obwohl dieser bereits über 90 Prozent der Einsätze ausmacht. Deshalb ist es eine Kernaufgabe des Staates. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als die Aufrechterhaltung der Notfallversorgung.
Wer die 112 anruft, muss sich in diesem Land darauf verlassen können, dass Hilfe kommt. Das ist kein Schönwetterthema. Das ist kein Nice-to-have. Das sind die Basics einer funktionierenden Stadt. Genau deshalb ist die Rettung des Rettungsdiensts auch mein Herzensthema geworden.
Dass der Rettungsdienst jedoch keine innenpolitische Priorität hat, haben wir in den letzten Jahren eindrücklich gesehen, sei es in den Haushaltsverhandlungen, aber genauso in der Praxis.
Sie haben den Ausnahmezustand abgeschafft und ihn Auslastungsstufe genannt – seit Einführung im September 2024 über 4 400 Stunden in einer Auslastungsstufe, das sind zusammengerechnet 183 Tage.
Auf dem Papier ist es jetzt eine Auslastungsstufe, auf den Wachen herrscht weiterhin Ausnahmezustand. Den Namen am Türschild zu ändern, ist eben noch lange keine Brandschutzmaßnahme.
Zur Wahrheit gehört daher, dass wir schon bald die nächste Reform brauchen werden. Wenn CDU und SPD im Bund auch endlich einmal Tempo machen mit einer echten Notfallreform, dann hätte auch der Rettungsdienst eine echte Chance, Luft zum Atmen zu bekommen.
In Berlin braucht es dann eine Koalition, die den Rettungsdienst auch tatsächlich als innenpolitische Priorität begreift. Ich würde es mir zumindest wünschen. – Vielen Dank!
